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Gutachten zu Til Schweiger: «Grenzwertig, übergriffig und ...

Gutachten zu Til Schweiger Grenzwertig übergriffig und
Was genau ist am Set von Til Schweiger passiert? Die Filmfirma Constantin stellt ihren Untersuchungsbericht zu «Manta, Manta – Zwoter Teil» vor.
«Grenzwertig, übergriffig und verletzend» – dem Filmstar tut alles «unendlich leid» Was genau ist am Set von Til Schweiger passiert? Die Filmfirma Constantin stellt ihren Untersuchungsbericht zu «Manta, Manta – Zwoter Teil» vor.

Aurelie von Blazekovic, David Steinitz

Publiziert heute um 12:11 Uhr
Til Schweiger am Set von «Manta, Manta – Zwoter Teil».

Til Schweiger am Set von «Manta, Manta – Zwoter Teil».

Foto: Constantin Film-Verleih

Seit den Vorwürfen um mutmassliche Gewalt und Schikane am Filmset, um Alkoholmissbrauch und ein gefährliches und angsterfülltes Arbeitsumfeld hat Til Schweiger sich rar gemacht. Über seine Anwältin liess er die Anschuldigungen im Frühjahr bestreiten, nur ab und an trat er seitdem in der Öffentlichkeit auf.

Zuletzt liess er die Boulevardzeitung «Bild» wissen, dass er sich «topfit» fühle: «Mir geht es gut, auf einer Skala von 1 bis 10 ist es eine 10.» Schön.

Einem Mitarbeiter soll Schweiger ins Gesicht geschlagen haben

Martin Moszkowicz wiederum, Chef der Münchner Filmfirma Constantin, hatte zuletzt eher den Eindruck vermittelt, ihm ginge es in Sachen Til Schweiger so ungefähr null von zehn. Moszkowicz’ Constantin hat mit Til Schweiger zuletzt zwei Filme gedreht. Die Komödie «Das Beste kommt noch» ist fertig, liegt bislang aber noch auf Halde. Die Komödie «Manta, Manta – Zwoter Teil» lief im Frühjahr erfolgreich im Kino und hatte weit über eine Million Zuschauer. Vor allem bei diesem Film wurde Hauptdarsteller und Regisseur Til Schweiger von Mitarbeitern Fehlverhalten vorgeworfen.

Einem Mitarbeiter der Constantin soll Schweiger sogar ins Gesicht geschlagen haben. Zunächst hatte die Constantin die Vorwürfe abgestritten und behauptet, die Stimmung am Set sei «überwiegend überdurchschnittlich positiv» gewesen. Das war, rückblickend betrachtet, wohl zumindest ein ziemlich guter Witz.

Bericht in einer Präsenzveranstaltung präsentiert

Die Constantin beauftragte die Münchner Anwaltskanzlei SKW Schwarz mit einem Compliance-Verfahren. Dieser Untersuchungsbericht wurde am Montagnachmittag einem kleinen Kreis von Journalisten vorgestellt.

Natürlich hätte man die siebenseitige Zusammenfassung auch einfach per Mail verschicken können. Aber nach den vergangenen Monaten sollte durch diese Präsenzveranstaltung wohl signalisiert werden, dass man der Sache höchste Priorität einräumt. Schliesslich hatte sich nach den ersten Medienberichten sogar Kulturstaatsministerin Claudia Roth eingeschaltet und eine «lückenlose Aufklärung» verlangt. Auch die an «Manta, Manta – Zwoter Teil» beteiligten staatlichen Filmförderungen hatten von der Constantin eine gründliche Aufarbeitung gefordert, sie sind mit Millionenbeträgen an dem Film beteiligt.

«Manta, Manta – Zwoter Teil» ist für Constantin-Chef Moszkowicz, «ein besonders schlechtes Beispiel für eine gelungene Produktionsdurchführung». Manches, so der Anwaltsbericht, sei nicht so schlecht gelaufen wie behauptet – und einiges dann doch erheblich schlecht. Für die Untersuchung wurden alle 108 an den Dreharbeiten beteiligten Personen kontaktiert und um ein Gespräch gebeten. Mit 40 dieser Personen habe man ausführliche Interviews führen können. Auch mit neun an der Produktion beteiligten Constantin-Mitarbeitern haben die Anwälte gesprochen – und mit Til Schweiger selbst.

Der verantwortliche Anwalt Mathias Schwarz leitete schon die Rechtsabteilung der Kirch-Gruppe, war an der Gründung der Deutschen Filmakademie und der Produzentenallianz beteiligt – und sollte sich mit den Zuständen bei Constantin auskennen. Bis 2001 sass er auch in deren Aufsichtsrat. Auf die Frage, ob die Kanzlei womöglich befangen sei, antwortete Martin Moszkowicz, es gebe in Deutschland wohl keine Kanzlei, von der die Constantin Film noch nicht beraten worden sei – und SKW Schwarz sei über alle Zweifel erhaben.

Weisswein auf dem Set

Der Bericht bestätigt die «tätliche Auseinandersetzung» Schweigers mit einer Person aus dem Produktionsteam. Diese Person verweigerte Schweiger den Zutritt zum Set, weil dieser sich «nicht in einem drehfähigen Zustand» befunden habe. Daraufhin schlug Schweiger zu. Der Bericht nennt aber auch einen bislang nicht bekannten «Vorfall in der Postproduktion», der ebenso «auf einen Alkoholkonsum» zurückzuführen gewesen sei. Nur – was genau bei dem zweiten Vorfall passiert ist, wollen die Beteiligten offenbar nicht im Detail in die Öffentlichkeit tragen. Bis auf einen dünnen Satz findet sich dazu im Bericht nichts – und auch auf Nachfrage wollten die Verantwortlichen die Sache nicht weiter erörtern.

Mit zwei der drei betroffenen Komparsinnen konnten die Anwälte allerdings nicht sprechen.

Für die meisten Mitarbeiter sei ersichtlich gewesen, dass Schweiger während der Arbeitszeit Weisswein getrunken habe. Auch andere am Set hätten gegen das vertraglich vereinbarte Alkoholverbot verstossen. Die Art und Weise, in der Schweiger sich «gegenüber einzelnen Mitwirkenden äusserte, und sein Sprachjargon wird von einer grösseren Anzahl von Befragten und insbesondere von den jeweils Betroffenen als grenzwertig, übergriffig und verletzend empfunden». Es seien aber auch seine kreativen Fähigkeiten und sein oft wertschätzendes Verhalten sowie seine Grosszügigkeit betont worden.

Mal grosszügig, mal problematisch sei deutsche Schauspieler und Regisseur Til Schweiger: Filmszene aus Manta Manta 2.

Mal grosszügig, mal problematisch sei deutsche Schauspieler und Regisseur Til Schweiger: Filmszene aus Manta Manta 2.

Foto: Constantin Film

Und der angebliche Sexismus Schweigers? «Sexistisch zu wertende» Übergriffe habe man in der Untersuchung «nicht feststellen» können. Eine Reihe der Mitwirkenden habe eine mit Komparsinnen gedrehte Szene als problematisch bewertet. Doch für die Anwälte ergaben sich «keine Anzeichen», dass diese Szenen mit ihnen nicht vorab besprochen worden seien. Sie hätten also gewusst, was sie erwarte. Mit zwei der drei betroffenen Komparsinnen konnten die Anwälte allerdings nicht sprechen. Auf wiederholte Anfragen hätten sie nicht geantwortet. Auch eine zwischen zwei Schauspielenden mehrfach wiederholte Kussszene (nicht mit Schweiger) «wurde von einzelnen Beobachtern als unangenehm empfunden».

Schweiger habe ihm in einem Gespräch gesagt, ihm täten die Vorfälle «unendlich leid», sagt Anwalt Schwarz, auch wenn er sich zum Beispiel an einige Äusserungen nicht erinnere oder sie als Scherz verstanden habe. Das erfährt man aber nur vor Ort. Im schriftlichen Bericht kommen keine Zitate Schweigers vor – und nur einmal sein Name. Stattdessen ist meist vom «Regisseur und Hauptdarsteller» die Rede. Martin Moszkowicz findet, man müsse die Diskussion weg von der Einzelperson bekommen. Ausserdem sei es zum Beispiel bei der Produktion des anderen Schweiger-Constantin-Films nach Einschätzung der Anwälte zu keinen alkoholbedingten oder sonstigen Vorfällen gekommen. Die allgemeine Stimmung bei «Manta, Manta – Zwoter Teil» sei von der Mehrheit als gut beziehungsweise nicht schlechter als bei anderen Produktionen bewertet worden. Es sei auch viel gelacht worden.

Schwächeanfälle? Höchstens wegen Hitze

In dem Bericht steht aber auch, dass eine «nicht unerhebliche» Zahl der Beteiligten die Stimmung als schlecht bewertet haben. Einzelne sollen Angst empfunden oder geglaubt haben, bei anderen Angst wahrzunehmen. Und die angeblich erdrückende Arbeitsbelastung? Laut Anwalt Schwarz sind die «meisten der Schwächeanfälle» am Set auf die Hitze im heissen Drehsommer 2022 zurückzuführen gewesen. Nur bei einer im Krankenhaus behandelten Person müsse man von Überarbeitung ausgehen. Es ist auch zu lesen, dass Schweiger während des Drehs von seinen Mitarbeitern stolze 75 zusätzliche Drehbuchseiten verfilmt haben wollte, die er «oft über Nacht schrieb und dann inszenierte».

Wie steht es nun mit einer möglichen Schadenersatzklage gegen Schweiger? «Im Augenblick nicht, nein», antwortet Moszkowicz.

Was ist nun die Moral von der Geschichte? Die Constantin Film stellte auch noch einen Massnahmenkatalog vor, von dem Moszkowicz hofft, dass «die Community der Filmschaffenden sich davon inspirieren lässt». Man setze sich für neue Standards bei Filmproduktionen ein, in Sachen Arbeitsklima, Arbeitssicherheit und Arbeitszeit.

Was man zum Schluss gern noch wissen wollte: Wie steht es nun mit einer möglichen Schadenersatzklage gegen Schweiger? «Im Augenblick nicht, nein», antwortet Moszkowicz. Und eine weitere Zusammenarbeit seiner eigenen Firma mit Schweiger? «Im Augenblick stellt sich diese Frage nicht.» Aber Moszkowicz sagt auch: «Ich hoffe, dass er seine Karriere fortsetzen kann.»

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