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Sanija Ameti: Strafverfahren wegen Schüssen auf Jesusbild eröffnet

Sanija Ameti Strafverfahren wegen Schüssen auf Jesusbild eröffnet
Es besteht ein Verdacht auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit: Die Staatsanwaltschaft Zürich hat ein Strafverfahren gegen GLP-Politikerin Sanija Ameti eröffnet.
Sanija Ameti, Co-President In Operation Libero, poses for a portriat on Nov.2, 2021, at Proger in Bern. (Christian Beutler/Keystone via AP)

Sanija Ameti will in die Politik zurückkehren.Bild: keystone

Es besteht ein Verdacht auf Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit: Die Staatsanwaltschaft Zürich hat ein Strafverfahren gegen GLP-Politikerin Sanija Ameti eröffnet.

17.12.2024, 19:1418.12.2024, 06:47

Kari Kälin / ch media

Mehr «Schweiz»

Lange hat sie geschwiegen. Bis am letzten Samstag. In einem Interview mit der «Schweiz am Wochenende» nahm Sanija Ameti erstmals ausführlich Stellung zu einem Vorfall von vor drei Monaten, der ihr Leben auf den Kopf stellte. «Ich schäme mich», sagte die GLP-Politikerin und Co-Präsidentin der Operation Libero. Es handle sich um einen saudummen Post. Der Grund für die Reue: Vor drei Monaten hatte sie an einem Abend ein Bild mit Jesuskind und Maria aus einen Kunstkatalog zur Zielscheibe umfunktioniert.

Die Hobbysportschützin stellte das durchlöcherte Bild auf Instagram. Sie löschte den Post später, entschuldigte sich und bat um Vergebung. Die Gerichtshöfe in den sozialen Medien kennen jedoch keine Prozessordnung. Ein Shitstorm ergoss sich über die 32-jährige Politikerin. Sie habe sich lange nicht mehr getraut, das Haus zu verlassen, sagte sie der «Schweiz am Wochenende». Ameti sitzt für die GLP im Zürcher Stadtparlament.

Wegen der Schiessübung drohen Ameti jetzt juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegen sie Ende Oktober ein Strafverfahren eröffnet wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, wie Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage mitteilt. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung. Verstösse gegen den sogenannten «Blasphemieartikel» werden mit einer Geldstrafe geahndet. Gegen Ameti gingen mehrere Strafanzeigen ein, unter anderem von der Jungen SVP und von Mass-Voll.

Offen bleibt Ametis politische Zukunft. Jürg Grossen, Präsident der GLP-Schweiz, möchte sie aus der Partei ausschliessen. Ameti sagte, sie spüre aus den Reihen der GLP viel Solidarität. Sie machte klar, dass sie sich weder aus der Politik noch aus der Partei zurückziehen möchte.

Aufsehen erregender Fall vor mehr als 65 Jahren

Der Blasphemieartikel kommt selten zur Anwendung. In den letzten fünfzehn Jahren wurden nur 62 Personen wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit verurteilt.

Für grosse Schlagzeilen sorgte ein Fall im Jahr 1959. Auf dem Barfüsserplatz in Basel zeigte Künstler Kurt Fahrner sein «Bild einer gekreuzigten Frau». Das Bundesgericht beschrieb es in einem Entscheid als «nackte Frauengestalt am Kreuz, die mit gespreizten Beinen die deutlich sichtbare Scham offen zur Schau stellt, als ob sie zum Geschlechtsakt bereit wäre». Fahrner wurde wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit zur drei Tagen Haft auf Bewährung und einer Busse von 100 Franken verurteilt. Gemäss der NZZ warf der Fall Wellen weit über die Grenzen hinaus.

Der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach wollte den Blasphemieartikel abschaffen, er sei nicht mehr zeitgemäss. Der Nationalrat lehnte die entsprechende Motion aber vor vier Jahren deutlich mit 115 zu 48 Stimmen ab. (aargauerzeitung.ch)

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In grösseren Städten sollen sonntags in bestimmten Zonen die Läden Personal beschäftigen dürfen. Bundesrat Guy Parmelin könnte eine entsprechende Liberalisierung noch im Januar beschliessen. Heftiger Widerstand ist vorprogrammiert.

An Sonntagen sind die Läden in der Schweiz geschlossen – eigentlich. Das Arbeitsrecht des Bundes verbietet es, dann Personal zu beschäftigen. Diverse Ausnahmen etwa für Läden in Bahnhöfen und Flughäfen, für Bäckereien, Kioske oder Tankstellenshops haben in den vergangenen Jahren zu einer Aufweichung des Verbots geführt. Bald könnte sich eine weitere Ausnahme dazu gesellen.

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