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Coronavirus – Maskenpflicht – Verschärfte Massnahmen - was das für Sie bedeutet

Coronavirus  Maskenpflicht  Verschärfte Massnahmen  was das für Sie bedeutet
Maskenpflicht, Arten von Masken und deren Verwendung – erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Maskenpflicht, Arten von Masken und deren Verwendung – erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Die Maskenpflicht gilt im öffentlichen Verkehr und in Flugzeugen, die in der Schweiz starten oder landen. Wir empfehlen Ihnen zudem immer eine Maske zu tragen, wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern nicht einhalten können und keine Abschrankungen wie Trennwände angebracht sind.

Aufgrund des zunehmenden Reiseverkehrs und der steigenden Fallzahlen verstärkt der Bundesrat die Schutzmassnahmen. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln beschlossen und am 6. Juli 2020 in Kraft gesetzt.

Grundsätzlich empfehlen wir in allen Situationen: Tragen Sie eine Maske, wenn Sie den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können und wenn kein physischer Schutz vorhanden ist. Mit physischem Schutz ist zum Beispiel eine Trennwand gemeint.

Das Tragen einer Maske in der Öffentlichkeit dient in erster Linie zum Schutz von anderen Personen. Eine infizierte Person kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn also auf engem Raum alle Personen eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Durch das Maskentragen ist kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet, jedoch verlangsamt sich so die Ausbreitung des neuen Coronavirus.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und im Flugzeug: Personen ab zwölf Jahren müssen im gesamten öffentlichen Verkehr eine Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen. Die Maskenpflicht gilt auch auf dem Aussendeck von Schiffen. Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen. Ebenso besteht die Maskenpflicht auf allen Linien- und Charterflügen, die in der Schweiz starten oder landen.

Kinder unter zwölf Jahren müssen keine Maske tragen. Ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen, hauptsächlich medizinischen, keine Masken tragen können. Dazu zählt folgendes: Gesichtsverletzungen, hohe Atemnot, Angstzustände beim Tragen einer Maske und Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht zumutbar oder umsetzbar machen. Um mit Personen zu kommunizieren, die eine Hörbehinderung haben, darf insbesondere das ÖV-Personal die Maske ausziehen.

Die Maskenpflicht gilt immer, unabhängig von der Auslastung des Verkehrsmittels. Wenn Sie sich weigern, im ÖV eine Maske zu tragen, können Sie vom Verkehrspersonal aufgefordert werden, das Verkehrsmittel an der nächsten Station zu verlassen. Bei Widersetzung der Aufforderung können Sie mit einer Busse bestraft werden.

Die Pflicht, eine Maske zu tragen, gilt nur in den Verkehrsmitteln selbst. In Bahnhöfen, auf Perrons oder beim Warten an einer Haltestelle müssen Sie keine Maske tragen. Sofern Sie in solchen Situationen den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht einhalten können, sollten Sie eine Maske anziehen.

In den Gastronomiebereichen der Verkehrsmittel gilt die Maskenpflicht hingegen nicht. Sie müssen auch keine Maske tragen, wenn Sie im ÖV etwas Kleines essen.

Situationen, in welchen wir Ihnen empfehlen, eine Maske zu tragen: Bei körpernahen Dienstleistungen, zum Beispiel im Coiffeursalon oder im Kosmetik-, Massage- und Tattoo-Studio, sollten sowohl Kunden als auch Personal eine Maske tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern unterschritten wird.

Bei einem Arzt- oder Spitalbesuch empfehlen wir Ihnen eine Maske zu tragen. Informieren Sie sich vorgängig über die Bestimmungen der Einrichtung.

In allen Branchen müssen die Arbeitgeber gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Solche Massnahmen können auch eine Maskenpflicht beinhalten, zum Beispiel bei Bar- oder Restaurantpersonal.

Situationen, in welchen Sie keine Maske tragen müssen: Wenn Sie eine Person rasch kreuzen, zum Beispiel beim Spazierengehen, Joggen, Velofahren oder Einkaufen (kantonale Regelungen vorbehalten), dann müssen Sie keine Maske tragen. Das Risiko, sich bei diesen Aktivitäten durch den Atem von infizierten Personen anzustecken, ist sehr klein.

Bei privaten Veranstaltungen, wie einem Familienfest oder einer Geburtstagsfeier, sollen die Hygiene- und Verhaltensregeln, inkl. Abstand, eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist und eine anwesende Person später positiv auf das neue Coronavirus getestet wird, leitet der Veranstalter Ihre Kontaktdaten den kantonalen Behörden weiter. Er muss die Teilnehmenden auf die Verwendung ihrer Kontaktdaten für ein allfälliges Contact Tracing hinweisen.

In einem Restaurant, einer Bar oder einem Club gelten die Vorgaben der Schutzkonzepte, worin Masken auch vorgeschrieben sein können. Wenn das Schutzkonzept keine Masken oder andere Schutzmassnahmen vorsieht, kommt das Contact Tracing zum Zug. Dabei müssen alle Anwesenden informiert sein, dass beim Besuch der Einrichtung oder bei der Teilnahme an der Veranstaltung ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Auf dem Markt gibt es folgende Arten von Masken: Hygienemaske/medizinische Gesichtsmaske (Chirurgische Maske, OP-Maske): Solche Masken schützen bei korrekter Anwendung vor allem andere Personen vor einer Ansteckung. Wenn Sie Symptome einer akuten Atemwegserkrankung haben, sollten Sie eine Maske dieser Art verwenden. Industriell gefertigte Textilmaske (Community mask): Solche Masken schützen bei korrekter Anwendung vor allem andere Personen vor einer Ansteckung. Die Swiss National COVID-19 Science Task Force hat eine Empfehlung ausgearbeitet, welcher solche Textilmasken entsprechen müssen. Atemschutzmaske (Filtering face piece (FFP) bzw. FFP2- / FFP3-Maske): Diese Masken schützen die Trägerin oder den Träger vor festen und flüssigen Partikeln und Aerosolen. Solche Masken stehen medizinischem Personal für ihre Arbeit zur Verfügung. Einige dieser Masken haben ein Ventil zum leichteren Ausatmen.Infizierte Personen mit oder ohne Krankheitssymptome sollen keine Masken mit Ventilen benutzen, denn diese filtern nicht beim Ausatmen und tragen eher zur Virenverbreitung bei. Für den privaten Gebrauch empfehlen wir keine Atemschutzmasken. Weitere Masken (selbstgenähte Maske, Do-it-yourself-Maske usw.): Solche Masken gewährleisten keinen zuverlässigen Schutz. Daher empfehlen wir Ihnen solche Masken nicht. Ein Schal oder ein Tuch schützt nicht ausreichend vor einer Ansteckung und hat nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Daher können weder Schal noch Tuch eine Maske ersetzen.

Auch Visiere können Sie nicht als Ersatz für eine Maske nutzen. Sie schützen die Augen vor einer möglichen Infektion durch Tröpfchen, jedoch ist eine Ansteckung über Mund und Nase nicht auszuschliessen. Visiere dienen nur als ergänzende Schutzmassnahme zu einer Maske.

Beachten Sie folgende Hinweise im Umgang mit Masken: Verwendung: Wichtig ist, dass die Maske Nase und Mund immer bedeckt. Waschen Sie sich vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen der Maske immer die Hände oder desinfizieren Sie sie. Berühren Sie die Maske möglichst wenig. Textilmasken können Sie mehrmals benutzen, da man sie waschen kann. Hygienemasken sollten nur einmal verwendet werden. Aktuell liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wie gut Hygienemasken schützen, wenn man sie mehrfach verwendet. Im Video weiter unten erfahren Sie detailliert, auf was Sie bei der Verwendung einer Maske achten sollten. Mehrmalige Verwendung: Falls Sie eine Textil- oder Hygienemaske mehrmals verwenden, weil Sie sie beispielsweise nur für kurze Zeit getragen haben, dann sind die Händehygiene und die korrekte Verwendung und Aufbewahrung wichtig: Waschen oder desinfizieren Sie sich vor und nach dem An- und Ausziehen die Hände und berühren Sie die Maske möglichst wenig. Wichtig: Wenn Sie eine akute Atemwegserkrankung haben, sollten Sie eine Hygienemaske verwenden und diese nur einmal benutzen. Aufbewahrung bei mehrmaliger Verwendung: Bestenfalls hängen Sie Ihre Maske nach dem Gebrauch an einen Haken, an dem sie keine anderen Gegenstände berührt. Sofern das nicht möglich ist, bewahren Sie Ihre Maske in einer Papiertüte oder einem Briefumschlag auf. So können Sie die Maske auch mitnehmen und vermeiden, dass die Maske in der Tasche andere Gegenstände berührt und so allenfalls vorhandene Viren weitergegeben werden. Plastiktüten sind zur Aufbewahrung nicht geeignet, da sie nicht luftdurchlässig sind und die Masken darin nicht trocknen. Die Viren überleben zudem auf Plastik länger als auf Papier. Waschen: Hygienemasken können Sie nicht waschen. Textilmasken sind gemäss Angaben des Herstellers waschbar. Dauer: Eine Maske können Sie bis zu vier Stunden tragen. Achten Sie dabei auf die Durchfeuchtung der Maske – je feuchter die Maske, desto geringer die Schutzwirkung. Entsorgung: Hygienemasken können Sie im normalen Hausmüll entsorgen. Achten Sie darauf, dass die gebrauchte Maske mit nichts Anderem in Berührung kommt, ausser mit anderem Abfall. Verschliessen Sie den Abfallsack gut. Unterwegs können Sie die Maske im öffentlichen Abfall entsorgen. Waschen oder desinfizieren Sie die Hände, nachdem Sie eine gebrauchte Maske berührt haben. Bartträger: Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Bart tragen oder nicht. Wichtig ist, dass die Maske Nase und Mund bedeckt. Das Video zeigt Ihnen im Detail, wie Sie eine Maske korrekt verwenden.

Zu Beginn kann es für Sie ungewohnt sein, eine Maske zu tragen oder sogar das Gefühl auslösen, dass Sie unter der Maske zu wenig Luft bekommen. *Sie brauchen sich jedoch keine Sorgen zu machen, da eine Maske genügend Luft durchlässt. *Um sich ans Maskentragen zu gewöhnen, können Sie die Maske zuerst für eine kürzere Dauer tragen und die Tragzeit nach und nach verlängern.

Masken kaufen: Hygiene- und Textilmasken können Sie im Detailhandel oder im Internet kaufen. Achten Sie beim Kauf einer Textilmaske darauf, dass die Maske der Empfehlung der Swiss National COVID-19 Science Task Force entspricht. Ausführliche Informationen zu den Maskenarten finden Sie im Abschnitt Arten von Masken.

Die Kosten für Masken werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Wenn Sie sich keine Masken leisten können, aber eine benötigen, dann wenden Sie sich an die örtlichen Sozialdienste.

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