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Theranos-Urteil - Elizabeth Holmes zu langer Haftstrafe verurteilt

TheranosUrteil  Elizabeth Holmes zu langer Haftstrafe verurteilt
Wegen Betrugs wurde die Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes zu elf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
  • Die Gründerin des Biotech-Start-ups Theranos wurde in San José zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt.
  • Elizabeth Holmes wurde Anfang des Jahres wegen Betrug an den Investoren für schuldig befunden.
  • Die 38-Jährige wird laut US-Medien Berufung gegen das Urteil einlegen.
Aus dem Archiv: Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes verurteilt
02:14
Aus dem Archiv: Theranos-Gründerin Elizabeth Holmes verurteilt
Aus Tagesschau vom 04.01.2022.

Bundesrichter Edward Davila hat in San José, Kalifornien, das Urteil gegen Elizabeth Holmes verkündet. Die Gründerin des Biontech-Unternehmens Theranos wurde wegen Betrugs an Investoren zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Bereits zum Anfang des Jahres wurde Holmes in vier von elf Anklagepunkten für schuldig befunden.

Auf dem Bild ist Elisabeth Holmes und ihre Mutter vor dem Gericht zu sehen.
Die 38-Jährige erschien mit ihrer Familie und ihrem Partner Billy Evans vor Gericht. Reuters/Brittany Hosea-Small

Elizabeth Holmes wollte mit ihrer Bluttest-Firma die Gesundheitsbranche revolutionieren. Dieses Versprechen entpuppte sich als Bluff, womit Investoren gezielt getäuscht worden waren. Holmes wies die Betrugsvorwürfe gegen das Unternehmen stets zurück, sie habe aufrichtig an die Technologie geglaubt.

Die Geschichte von Theranos

Theranos ist ein Start-Up-Unternehmen, das Bluttests vereinfachen wollte. Bereits wenige Tropfen Blut sollten als Probe reichen. Die Investoren waren von dieser Idee begeistert und Theranos wurde zeitweise mit rund neun Milliarden Dollar bewertet.

2015 begann das vermeintliche Imperium zu bröckeln. Immer mehr Vorwürfe wurden laut, dass die Technologie nicht funktionieren würde. Theranos verwendete offenbar heimlich herkömmliche Testverfahren, woraufhin 2018 die Anklage wegen Betrugs folgte.

Der Staatsanwalt und die Verteidigung lagen mit ihren Forderungen beim Strafmass weit auseinander. Während Staatsanwalt Jeff Schenk 15 Jahre für angemessen hielt, wären gemäss dem Anwalt Holmes' 18 Monate Hausarrest ausreichend gewesen. Denn Elizabeth Holmes hätte nicht aus Gier gehandelt. Jedoch entschied sich der Bundesrichter für ein hohes Strafmass. Das mangelnde Schuldeingeständnis habe sich gemäss dem Richter negativ ausgewirkt.

Verzögerter Gefängnisantritt

Elizabeth Holmes muss ihre Gefängnisstrafe nicht vor dem 27. April nächsten Jahres antreten. Derzeit ist die 38-Jährige schwanger, was einen Aufschub ihres Aufenthalts hinter Gittern zur Folge hat. Laut US-Medien hat die Verurteilte bereits erklärt, gegen den Entscheid des Gerichts Berufung einzulegen.

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