Covid-Zertifikat: Ab nächster Woche im Kanton Zug beantragen
Pandemie
Im Kanton Zug können Geimpfte und Genesene ab 16. Juni Covid-Zertifikate beantragenDas Zertifikat soll in Zukunft Erleichterungen für getestete, genese und geimpfte Personen im Inland und im internationalen Reiseverkehr mit sich bringen.
(haz) Das personifizierte Covid-Zertifikat enthält Angaben zur Covid-19-Impfung, zur Genesung oder zum negativen PCR-Test- bzw. Antigen-Schnelltest-Resultat. Das Herzstück des Covid-Zertifikats ist der QR-Code. Er macht das Zertifikat dank einer elektronischen Signatur fälschungssicher und garantiert die Echtheit des Covid-Zertifikats. Das Covid-Zertifikat wird als PDF-Dokument erstellt und kann danach in die «Covid Certificate»-App übertragen werden. «Das Covid-Zertifikat ist ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung der Lage. Es freut mich, dass hier so rasch eine gut funktionierende Lösung gefunden wurde», wird der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister in einer Medienmitteilung seiner Direktion zitiert.
So erhält die Zuger Bevölkerung das ZertifikatGenesene Personen müssen ein Formular des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ausfüllen, welches via www.zg.ch/corona verfügbar ist. Danach erhalten Sie das Zertifikat per Brief innerhalb einer Woche. Als genesen gelten Personen, welche einen positiven PCR-Test erhalten haben und die verordnete zehntägige Isolation beendet haben. Dieses Formular steht ab dem 16. Juni zur Verfügung.
Geimpfte Personen, welche bereits beide Impfdosen erhalten haben, werden laut Medienmitteilung ab dem 16. Juni per SMS oder in Ausnahmefällen per Brief kontaktiert und informiert, wie sie ihr Zertifikat erhalten. Diese Personen müssen selbst nicht aktiv werden. Ab dem 21. Juni werden die Zertifikate zudem nach der zweiten Impfung sofort an Ort und Stelle (Impfzentrum in Baar, Apotheke oder Arztpraxis) abgegeben. Personen, welche in den letzten sechs Monaten von einer Covid-Erkrankung genesen sind, erhalten das Zertifikat nach der ersten Impfung.
Getestete Personen erhalten ebenfalls ab dem 21. Juni nach einem negativen Testresultat ihr Zertifikat. Dazu muss vor der Durchführung des Tests explizit mitgeteilt werden, dass ein Zertifikat gewünscht wird. Bei PCR-Tests kann dieses automatisch in die «Covid Certificate»-App ausgeliefert werden, bei Antigen-Schnelltests wird das Zertifikat am Testort ausgestellt. Kein Covid-Zertifikat wird bei Selbsttests ausgestellt.
Zertifikate sind unterschiedlich lange gültigZu beachten ist, dass die Zertifikate unterschiedlich lange gültig sind: Bei geimpften und genesenen Personen beträgt die Gültigkeit 180 Tage, bei negativ getesteten lediglich 24 Stunden (bei Antigen-Schnelltests) resp. 72 Stunden (bei PCR-Tests). Alle drei Zertifikate haben innerhalb dieser Zeitdauer die gleiche Gültigkeit – es wird also nicht zwischen getesteten, genesenen und geimpften Personen unterschieden. Über den Anwendungsbereich des Covid-Zertifikats entscheidet der Bundesrat Ende Juni.