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Sterbekapsel Sarco: Der Bundesrat findet deutliche Worte

Sterbekapsel Sarco Der Bundesrat findet deutliche Worte
Mittels einer neuartigen Kapsel sollen in der Schweiz Menschen freiwillig aus dem Leben scheiden. Das sei aber illegal, argumentiert nun der Bundesrat.

Sterbehilfe

Tod per Knopfdruck: Bundesrat hält Sterbekapsel Sarco für «nicht rechtskonform»

Mittels einer futuristisch anmutenden Kapsel sollen Menschen hierzulande aus dem Leben scheiden. Stopp, sagt nun der Bundesrat. Das sei in der Schweiz so nicht erlaubt.

Eine Frau betrachtet die Todeskapsel Sarco bei einer Präsentation der Initianten.

Eine Frau betrachtet die Todeskapsel Sarco bei einer Präsentation der Initianten.

Bild: Keystone

Es sind überraschend deutliche Worte: «Die Suizidkapsel Sarco ist in zweierlei Hinsicht nicht rechtskonform.» Das sagte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider in der Fragestunde des Parlaments. Noch im Sommer sollte eigentlich bereits der erste Einsatz der futuristisch anmutenden Maschine durchgeführt werden. Mehrere Kantone reagierten mit Verboten und am Ende sprang die sterbewillige Kandidatin ab - sie schied mit einer anderen Sterbehilfeorganisation aus dem Leben.

Gemäss Baume-Schneider dürfte Sarco, der auch als «Tesla der Sterbehilfe» bekannt wurde, in der Schweiz gar nie zum Einsatz kommen. . «Zum einen erfüllt sie die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht und darf daher nicht in Verkehr gebracht werden», so die Bundesrätin. Auch sei die Verwendung von Stickstoff mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes «nicht vereinbar», wie sie ausführte.

Per Knopfdruck, so der Plan der Organisation hinter Sarco, soll sich die Kapsel mit Stickstoff füllen und so zum Tod führen. Sollte es doch eingesetzt werden, so wären eine Beanstandung «grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone».

Die Regeln für die Sterbehilfe sind streng

Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) wollte von Baume-Schneider ebenfalls wissen, ob es «medizinische und ethische Herausforderungen» für den Einsatz von Sarco gebe. Hier betonte die Bundesrätin, dass Beihilfe zum Suizid in der Schweiz nur erlaubt sei, wenn ganz bestimmte Anforderungen erfüllt seien. Dazu gehören etwa «Aspekte der Selbstbestimmung und Autonomie am Lebensende sowie die Urteilsfähigkeit der sterbewilligen Personen».

Suchen Sie Hilfe!

Wer Suizid-Gedanken hat oder einer Person mit Suizid-Gedanken helfen will, findet rund um die Uhr Unterstützung bei der Dargebotenen Hand unter der Telefonnummer 143.

Allerdings sei das in diesem Fall sowieso hinfällig, da Sarco «wie gesagt nicht rechtskonform ist», so Baume-Schneider.

Ob all die Zweifel die Initianten von ihrem Vorhaben abbringen haben, ist aber offen. Sie waren gemäss mehreren Medienberichten immer davon ausgegangen, dass es nach dem Einsatz der Kapsel zu einem Gerichtsverfahren komme - sie dieses am Ende aber gewinnen würden. (mg)

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