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Neue RKI-Liste: Italien und Teile Kroatiens sind keine Risikogebiete mehr

Neue RKIListe Italien und Teile Kroatiens sind keine Risikogebiete mehr
Italien und Kroatien sind beliebte Urlaubsziele – nun werden die Reisebeschränkungen entschärft. Das Auswärtige Amt streicht diese Länder von der Liste der Risikogebiete, die Reisewarnung wird aufgehoben. Auch Tschechien und viele Regionen in Öster

Wegen sinkender Corona-Infektions­­zahlen streicht die Bundes­regierung gleich mehrere Länder von der Liste der Risiko­gebiete und entschärft damit die Einreisebeschränkungen. Darunter: Italien und viele Regionen in Kroatien. Das teilte das Robert Koch-Institut am Freitag auf seiner Website mit. In Italien lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Freitag landesweit nur noch bei 31,7, in Kroatien lag sie bei 44,2 – dennoch schafften es nicht alle Regionen von der Risikogebietsliste.

Konkrete Auswirkungen hat die Herunterstufung für Reisende, die auf dem Landweg – also mit Auto, Zug oder Bus – nach Deutschland kommen. Sie sind dann auch von der Testpflicht nach der Einreise befreit. Flugreisende aus diesen Ländern müssen dagegen weiter einen negativen Corona-Test beim Check-in vorweisen können.

Auch bei der Einreise nach Italien müssen Deutsche weiterhin einen negativen Corona-Test (PCR- oder Antigenschnelltest) vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Die Testpflicht gilt derzeit auch noch für Menschen, die eine vollständige Corona-Impfung nachweisen können. Einzig auf Sardinien gelten gesonderte Einreiseregeln.

In Kroatien müssen Reisende nicht in Quarantäne, wenn sie einen Nachweis über eine Corona-Impfung, eine überstandene Covid-19-Erkrankung oder einen negativen Corona-Test bei sich führen. Der PCR- oder Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Weitere Änderungen der RKI-Liste im Überblick:

Neue Risikogebiete:

  • Litauen (zuvor Hochinzidenzgebiet)
  • Norwegen – die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag
  • Schweden (zuvor Hochinzidenzgebiet).
  • Die Türkei(zuvor Hochinzidenzgebiet).

Nicht mehr als Risikogebiete gelten:

  • Frankreich – Korsika sowie die französischen Übersee-Departments Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien
  • Italien
  • Kroatiendie Gespanschaften Dubrovnik-Neretva, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien
  • Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba gelten nicht mehr als Risikogebiete.
  • Österreich – mit Ausnahme der Bundesländer Tirol und Vorarlberg. (Die Gemeinde Jungholz in Tirol sowie das Kleinwalsertal und die Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg gelten auch weiterhin nicht als Risikogebiete)
  • Schweiz – die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich
  • Tschechien
  • Vatikanstadt

Neues Virusvariantengebiet:

Türkei und Schweden keine Hochinzidenzgebiete mehr

Außerdem wurden die Türkei, Schweden, Litauen sowie einige Provinzen Norwegens vom Hochinzidenz- zum Risikogebiet heruntergestuft. Damit wird die generelle Quarantänepflicht für die Einreise aus diesen Ländern aufgehoben. Durch einen negativen Corona-Test vor der Einreise können Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer die zehn Tage Isolation umgehen. Geimpfte und Genesene können, sofern sie dies nachweisen, ohne Test und Quarantäne einreisen.

Mit den neuen Einstufungen sinkt die Zahl der weltweit als Hochinzidenzgebiete eingestuften Länder von 28 auf 24. Als Hochinzidenzgebiete werden von der deutschen Bundesregierung in der Regel Länder eingestuft, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) über 200 liegt. Als Risikogebiete gelten Länder mit einer Inzidenz über 50.

Die Zahl der Risikogebiete liegt weiterhin über 100. In die höchste Risikokategorie der Virusvariantengebiete mit besonders strikten Reisebeschränkungen fallen Uruguay, Großbritannien sowie elf Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika.

Regeln für die Einreise nach Deutschland

Die sogenannte Flugtestpflicht wurde verlängert, laut der neuen Einreiseverordnung vorerst bis zum 30. Juni. Für Menschen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, gilt: Sie müssen schon beim Check-in im Reiseland einen Test- oder Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob es als Risikogebiet gilt. Wer keinen Nachweis hat, darf von der Airline nicht befördert werden. PCR-Tests dürfen bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, Antigenschnelltests maximal 48 Stunden. Die Testpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren.

Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet ist ein Corona-Test generell Pflicht – außerdem müssen die Rückkehrerinnen und Rückkehrer für zehn Tage in Quarantäne. Ein Freitesten mit einem zweiten Test ist frühestens an Tag fünf möglich. Ausgenommen von der Pflicht sind Geimpfte und Genesene.

Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss sich nicht nur bereits vor der Einreise nach Deutschland auf Corona testen lassen – der Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Anerkannt werden PCR- und Antigenschnelltests. Zudem müssen alle Einreisenden für 14 Tage in Quarantäne.

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