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Geschlossene Zahnarztpraxis in Birr: Eine Person positiv auf ...

Geschlossene Zahnarztpraxis in Birr Eine Person positiv auf
Anfang April musste eine Zahnarztpraxis in Birr wegen Hygienemängeln geschlossen werden. Instrumente waren nicht korrekt desinfiziert worden. Der Kanton rief daraufhin betroffene Patientinnen und Patienten zum HIV- und Hepatitistest auf. Ein Ergebnis fie

Der Kanton Aargau hat Anfang April in Birr eine Zahnarztpraxis geschlossen, weil die Instrumente teilweise nicht korrekt desinfiziert waren. Die betroffenen Patientinnen und Patienten waren daraufhin aufgerufen, sich auf HIV und Hepatitis B und C testen zu lassen. Nun heisst es in einer Mitteilung, dass bisher ein positiver Fall von Hepatitis C gemeldet wurde. Wo und wann sich die Person angesteckt hat, ist noch unklar. Um dem nachzugehen, brauche es mindestens zwei positive Testergebnisse, wie der Aargauer Kantonsarzt Jakob Walbert auf Anfrage sagt. «Dann werden die verschiedenen Viren sequenziert, um den jeweiligen genetischen Fussabdruck zu bestimmen. Gibt es dann eine Ähnlichkeit und dazu noch einen zeitlichen Zusammenhang zwischen den Behandlungen, dann kann man davon ausgehen, dass sich der eine Patient beim anderen angesteckt haben könnte.»

Da es bislang nur eine positiv getestete Person gibt, kann es durchaus sein, dass sie das Virus schon vor der Behandlung in sich getragen habe. Dies spiele vor allem bei der Haftung eine grosse Rolle, so der Kantonsarzt. «Wir müssen jetzt genau schauen, ob es da einen Zusammenhang mit der Praxis in Birr gibt. Dann können wir die Situation neu beurteilen, ob und wie das bezahlt wird. Wenn der Zusammenhang nicht hergestellt werden kann, sondern es sich um einen Zufall handeln sollte, wird die Behandlung nicht entschädigt.» Sollte sich der Patient in der Praxis angesteckt haben, muss diese die Kosten für seine Behandlung übernehmen.

Da noch nicht alle Betroffenen das Schreiben des Kantons bestätigt haben, ruft dieser nun erneut zum Testen auf. Zudem hat er wegen mutmasslicher erheblicher Gesundheitsgefährdung von Patientinnen und Patienten eine Strafanzeige gegen den Zahnarzt eingereicht.

Der Kantonszahnärztliche Dienst hatte bei der Kontrolle Anfang April gravierende Hygienemängel festgestellt. Grund dafür war ein defektes Sterilisationsgerät, das über ein Jahr lang benutzt worden war. Die Mängel waren auf gesundheitliche Probleme zurückzuführen. Rund 130 Patientinnen und Patienten wurden daraufhin vom Kanton angeschrieben und zum Test aufgerufen. Die Kosten dafür übernimmt der Kanton. Der betroffene Zahnarzt hat sein Patent mittlerweile abgegeben.

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