So wird der Feiertag ein Knaller
Leserfrage: Für den 1. August möchte ich Feuerwerk in Deutschland besorgen, weil dort die Auswahl grösser ist, der Preis kleiner. Darf ich das?
Antwort von Julia Gubler, Beobachter-Expertin im Fachbereich Konsum:
Ja – aber nur, wenn die Feuerwerkskörper in der Schweiz erlaubt sind. Zudem dürfen pro Person nicht mehr als 2,5 Kilogramm eingeführt werden. Sonst braucht es eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei. Kinder unter zwölf Jahren dürfen kein Feuerwerk einführen. Zudem darf man keine sogenannten bodenknallenden Feuerwerkskörper wie Knallteufel, Chinaböller oder Ladycracker mit über die Grenze nehmen.
Wer illegales Feuerwerk einführt, kann wegen Zuwiderhandlung gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt und gebüsst werden. Die Ware wird vom Zoll beschlagnahmt.
Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie die Obergrenze von 2,5 Kilo einhalten oder ob die Knaller erlaubt sind: Am besten deklarieren Sie die Ware einfach unaufgefordert beim Zoll. Überzählige oder verbotene Artikel müssen Sie dann zwar dort lassen, aber Sie werden nicht bestraft.